ÄKV Cham

Anmeldung beim Ärztlichen Kreisverband Cham

1. Anmeldepflicht

Jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat, ist verpflichtet, sich spätestens innerhalb eines Monats bei dem für ihn zuständigen Kreisverband oder Bezirksverband anzumelden. 

2. Erforderliche Unterlagen bei:

Erstanmeldung

  • amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde
  • oder Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
  • ausgefüllter Meldebogen* mit Originalunterschrift
  • einfache Kopie ihres Personalausweises
  • bei Führen eines deutschen Titels: amtlich beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde
  • bei Führen eines ausländischen Titels: amtlich beglaubigte Kopie sowohl der ausländischen Verleihungsurkunde als auch der deutschen Übersetzung oder amtlich beglaubigte Kopie einer lateinischen Urkunde

Ummeldung innerhalb des Ärztlichen Bezirksverbandes Oberpfalz

  • Mitteilung der neuen Tätigkeitsanschrift, Tätigkeitsart, Beginn der neuen Tätigkeit und ggf. der neuen Privatadresse per Anruf, Fax oder Email

Zugang von außerhalb Bayerns

  • Meldebogen* mit Originalunterschrift

* Der Meldebogen ist auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer www.blaek.de unter der Rubrik "Mitglieder" - "Neuanmeldung" abrufbar.

Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit ausschließlich schriftlich oder telefonisch an den ÄKV Cham!

ÄKV Cham
Dr. Wilhelm Högner Straße 4
93426 Roding

Telefon: 09461-4747

 

Zu beachten: der Verlust des Arztausweises muss unverzüglich dem Ärztlichen Kreisverband Cham gemeldet werden.

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