ÄKV Cham

Anmeldung beim Ärztlichen Kreisverband Cham

1. Anmeldepflicht

Gemäß der Meldeordnung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) ist jeder Arzt, der in Bayern ärztlich tätig ist oder, ohne ärztlich tätig zu sein, in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat, verpflichtet, sich spätestens innerhalb eines Monats bei dem für ihn zuständigen Kreisverband (ÄKV) oder Bezirksverband (ÄBV) anzumelden.

Die Meldeordnung finden Sie unter www.blaek.de  -  „Neu in Bayern“ – „Rechtliche Grundlagen“.

2. Erforderliche Unterlagen bei:

Erstanmeldung 

Zusendung aller Unterlagen ausschließlich per Post:

  • amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Approbationsurkunde bzw. Ihrer Berufserlaubnis nach § 10 BÄO
  • ausgefüllter Meldebogen* mit Originalunterschrift
  • bei Führen eines deutschen Titels: amtlich beglaubigte Kopie der jeweiligen Urkunde
  • bei Führen eines ausländischen Titels: amtlich beglaubigte Kopie sowohl der originalsprachlichen Urkunde und der entsprechenden deutschen Übersetzung oder amtlich beglaubigte Kopie einer lateinischen Urkunde

Zugang von einem anderen ärztlichen Bezirksverband in Bayern:

  • Meldebogen*, es sind jedoch in der Regel nur die Punkte 1/2/3/4/5 und 12 auszufüllen

Ummeldung innerhalb des Ärztlichen Bezirksverbandes Oberpfalz

  • Mitteilung der neuen Tätigkeitsanschrift, Tätigkeitsart, Beginn der neuen Tätigkeit und ggf. der neuen Privatadresse per Anruf, Fax oder E-Mail

Zugang von einer anderen deutschen Ärztekammer:

  • Meldebogen* mit Originalunterschrift (Zusendung ausschließlich per Post), außer es bestand früher bereits eine Mitgliedschaft bei der BLÄK.

* Der Meldebogen ist auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer www.blaek.de unter der Rubrik "Mitglieder" - "Neuanmeldung" abrufbar. Selbstverständlich können Sie sich auch gerne persönlich in unserer Geschäftsstelle anmelden.

Amtlich beglaubigte Kopien Ihrer ärztlichen Urkunden fertigen wir gegen Vorlage des Originals in unserer Geschäftsstelle kostenlos für Sie an.

 

Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit ausschließlich schriftlich oder telefonisch an den ÄKV Cham!

ÄKV Cham
Dr. Wilhelm Högner Straße 4
93426 Roding

Telefon: 09461-4747

 

Zu beachten: der Verlust des Arztausweises muss unverzüglich dem Ärztlichen Kreisverband Cham gemeldet werden.

Nächste Fortbildungen

15.05.2024

Dr. Stehl-Rösner
KFH Roding, Nephrologie

Update Nephrologie-Dialyse (Online)

 

Beginn 19.30 Uhr

weitere Informationen

19.06.2024

Dr. Groeneveld
Diabetologe

Kontinuierliche Glucosemessung, Update Diabetologie (Online)

 

Beginn 19.30 Uhr

weitere Informationen

17.07.2024

Annika Bosek
Ernährungsberaterin und -psychologin

Möglichkeiten und Grenzen der ernährungstherapeutischen Beratung nach § 43 SGB V und Mehrwert durch die Ernährungspsychologie (Online)

 

Beginn 19.30 Uhr

weitere Informationen